NETZWERK INTEGRATIVE WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG 

Unternehmerschulen

Hygienekonzept für Weiterbildungsveranstaltungen

Auf die geltenden Hygienemaßnahmen wird bereits im Vorfeld zu Präsenz-Unterrichtsterminen durch die NIW-Schulleiter:innen hingewiesen und diese den Teilnehmenden vorab zugesandt.

2G-Regelung

Für den Zugang zum Veranstaltungsort ist die Beachtung der 2G-Regelung erforderlich, d. h. Zutritt ist nur für Geimpfte und Genesene möglich.

Ein entsprechender Nachweis muss beim Betreten des Gebäudes vorgezeigt werden.

Sollte in einzelnen Regionen die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 1.000 übersteigen, ist der Übergang in reinen Online-Unterricht angezeigt.

In allen Gebäuden, in welchen die Unternehmerschule stattfindet, besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Nur während der Veranstaltung kann am Platz die Maske abgenommen werden, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet ist. Während der Lehrveranstaltung stellen die Dozent:innen eine regelmäßige Lüftung des Raums sicher, mindestens alle 20 Minuten für 5 Minuten.

Über die Hygienemaßnahmen wird auch über Hinweisschilder vor Ort hingewiesen.

Darüber hinaus gelten nachstehende Maßnahmen:

• In den Eingangsbereichen, in den Häusern verteilt und auf den Toiletten befinden sich Hygienespender für die Desinfektion der Hände.

• Zu jeder Zeit ist der Mindestabstand von 1,5 Metern zum Gesprächspartner einzuhalten.

• Begrüßung durch Handschlag ist nicht gestattet.

• Alle Räume sind zu Fuß und über das Treppenhaus erreichbar, so dass kein Aufzug benutzt werden muss. Aufzüge dürfen nur von einzelnen Personen genutzt werden.

• Die Schulungsräume werden so gestaltet, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern jederzeit von allen Teilnehmer:innen und Dozent:innen eingehalten und ein sicheres Arbeiten gewährleistet wird. Die Anzahl der Stühle im Raum entspricht der maximal zulässigen Kapazität des Raumes in Bezug auf den Infektionsschutz. Eine Veränderung der Sitz- und Tischstellung im Raum ist nicht gestattet.

• Gruppenarbeiten sind nur unter Beachtung der Hygieneregeln (insb. Abstand, Maske) zulässig.

• Sofern Flipchart-Stifte verwendet werden, sind diese vor einer Weitergabe zu desinfizieren.

• Pausen dürfen nur im Veranstaltungsraum, in speziell hierfür vorgesehenen Plätzen (evtl. Cafeteria) oder außerhalb des Gebäudes verbracht werden.

• Rauchen ist ausschließlich auf den hierfür gekennzeichneten Flächen gestattet.

• In den Toilettenräumen darf sich jeweils nur die an den Türen angegebene Anzahl an Personen aufhalten.

Bei Nichteinhalten einzelner Maßnahmen können Dozent:innen und Schulleiter:innen einzelne Teilnehmende aus dem Gebäude verweisen.

Stand: 17. Januar 2022